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Allgemeine Geschäftsbedingungen Pammer-Hohner Dachdeckerei & Spenglerei Ges.m.b.H. 

Anbieter: Pammer-Hohner Dachdeckerei & Spenglerei Ges.m.b.H. (im Folgenden „ANBIETER“ genannt)
FN:  FN 269419 f, Firmenbuchgericht: Landesgericht Linz
Adresse:  Ledererstraße 7, 4181 Oberneukirchen
E-Mail:
UID-Nr: ATU 62090258

1. Geltung:

1.1. Wir erbringen unsere Leistung ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGBs“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2. Diese AGB liegen in unseren Geschäftsräumlichkeiten auf und werden unter http://www.pammer-hohner.at zur Ansicht als auch zum Download bereitgehalten.

2. Vertragsanbot/Vertragsschluss:

2.1. Sofern nichts anderes angegeben wird, sind unsere Angebote (= Aufforderungen zur Anbotstellung) unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtswirksam zustande.

2.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die ÖNORMEN 2219, 2220 und 2221 in der aktuellen Fassung. Die Abweichung von diesen Normen ist vorbehalten, wenn es im Einzelfall aus technischen Gründen erforderlich ist.

2.3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung eines Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Wenn anschließend eine Beauftragung mit allen im Kostenvoranschlag angeführten Leistungen erfolgt, wird dieses Entgelt in der Schlussrechnung gutgeschrieben.

2.4. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.

2.5. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Druckfehler und Produktänderungen bleiben vorbehalten.

2.6. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt

3. Preise:

3.1. Unsere Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Von Seiten des Kunden angeordnete Leistungen, die vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasst sind, berechtigen uns zur Verrechnung eines zusätzlichen angemessenen Entgelts. Von uns abgegebene Preisgarantien sind nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verrechnen wir unsere Leistungen nach den tatsächlich ausgeführten Mengen zu den vereinbarten Einheitspreisen, andernfalls nach tatsächlichen Stunden und Materialaufwand. Bauseits beigestellte Mithilfe mindert den Werklohn nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

3.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial vom Kunden zu veranlassen und zu bezahlen.

3.3. Abbildungen sind unverbindlich. Druckfehler, Produktänderungen und Preisänderungen sind vorbehalten und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Wir werden die jeweiligen, bei Lieferung gültigen Preise verrechnen.

3.4. Retourwaren können nur nach einvernehmlicher Zustimmung akzeptiert werden; diese Waren werden bei ordnungsgemäßer Rückstellung mit 15% Manipulationsgebühr zuzüglich € 150,- Spesenpauschale zurückverrechnet. Nicht lagermäßig geführte Ware (Sonderbestellungen) kann nicht retourniert werden. Für Transporthilfen wird ein Einsatz in Rechnung gestellt, welcher bei Rückgabe der unbeschädigten Transporthilfen wieder erstattet wird.

3.5. Weiters nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass durch kundenseitig beigestelltes Material, Geräte oder ähnliches ein Mehraufwand (z. B. Adaption des bereitgestellten Materials etc.) entstehen kann, der dem Kunden verrechnet wird. Auf Punkt 11.9 wird hingewiesen.

3.6. Vertraglich vereinbarte Entgelte können wir aus eigenem anpassen, wenn sich seit Vertragsabschluss Änderungen von zumindest 3% im Hinblick auf Lohnkosten, Materialkosten oder Rohstoffkosten etc ergeben haben. Das Ausmaß der Anpassung entspricht der Veränderung der tatsächlichen Herstellungskosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Vergleich zu den Kosten im Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der Leistung. Bei Verbrauchern trifft dies nur auf Entgelt für Leistungen zu, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen waren.

3.7. Folgende Leistungen sind üblicherweise nicht in unseren Angeboten enthalten u werden vom Kunden beigestellt: Gerüst, Maurerarbeiten, Maler-, Fassadenarbeiten- und Verputzarbeiten, Arbeiten an der Unterkonstruktion, Demontage und Remontage von Antennen, Blitzschutz- und Solaranlagen und ähnlichen Aufbauten., Wenn wir mit der Erstellung solcher Arbeiten beauftragt werden, wird dies von uns zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Zahlung und Zahlungsverzug:

4.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist zu bezahlen, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Berechtigung des Kunden zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

4.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir berechtigt, zum Vertragsabschluss 30 % des Entgelts der Gesamtleistung in Rechnung zu stellen sowie sachlich gerechtfertigte Teilrechnungen gemäß Baufortschritt zu legen.

4.3. Weiters sind wir berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen fällig zu stellen, auch beim Verbraucher, sofern eine Leistung des Kunden zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. Außerdem behalten wir uns im Falle der Zahlungssäumnis des Kunden das Recht vor, jegliche Lieferungen und Montagearbeiten einzustellen, bis der Kunde seiner Zahlungspflicht nachkommt und sämtliche offene Rechnungen beglichen hat.

4.4. Bei verschuldetem Zahlungsverzug können wir gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz verrechnen, darüber hinausgehenden Verzugsschaden jedoch nur bei gesonderter Vereinbarung. Beim Verzug eines Unternehmers um mehr als 10 Tage sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem § 456 UGB zu berechnen bzw. nach unserer Wahl auch den Ersatz des tatsächlichen Schadens; Mahn- und Inkassospesen werden nach § 458 UGB verrechnet, beim Verbraucher werden dafür € 20,- pro Mahnung verrechnet. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer, durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

4.5. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.

4.6. Bei der Überschreitung von Zahlungsfristen verfallen alle gewährten Skonti (Rabatte) auch für Teilzahlungen und sind wir berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5. Mitwirkungspflicht des Kunden:

5.1. Unsere Pflicht zur Erbringung der Leistung beginnt frühestens, sobald der Kunde die erforderlichen baulichen, technischen sowie rechtlichen oder auch vertraglich vereinbarten Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung geschaffen hat, und uns die vom Kunden angeforderten Informationen übermittelt wurden.

5.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasser- und sonstiger Versorgungsleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstiger Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen, unaufgefordert mitzuteilen. Sofern der Kunde dies unterlässt, haftet er für
dadurch entstehende Schäden. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so haftet unser Unternehmen im Besonderen auch nicht für eine im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit des Gewerks.

5.3. Der Kunde hat allfällige erforderliche Bewilligungen Dritter (insbesondere Baubewilligungen) sowie Meldungen und Bewilligungen selbst und auf eigene Kosten zu veranlassen.

5.4. Die für die Leistungserbringung und den Probebetrieb erforderlichen Energie- und Wassermengen werden vom Kunden auf dessen Kosten zeitgerecht beigestellt. Weiters sorgt der Kunde für die unentgeltliche Bereitstellung von versperrbaren Räumen für den Aufenthalt der Arbeiter und die Lagerung von Maschinen und Material.

5.5. Der Kunde gewährleistet die Zufahrtsmöglichkeit für LKW (3 Achsen) zur Baustelle und sorgt für Baustellensicherung und – abschrankung, ordnungsgemäße Gerüstung, Absturzsicherungen, ordnungsgemäße Unterkonstruktion (Belüftung, Dampfbremse etc zur Vermeidung von Schäden), etc.

5.6. Bestellung eines Planungs- und Baukoordinators gem. Bauarbeitenkoordinationsgesetzes sowie Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes.

5.7. Der Kunde ist verpflichtet, Blitzschutzanlagen nach Durchführung unserer Arbeiten neuerlich von einem konzessionierten Elektrofachunternehmen überprüfen zu lassen.

6. Leistungsausführung, -fristen und -termine:

6.1. Geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten vorweg als genehmigt, wenn sie dem Kunden zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt worden ist.

6.2. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

6.3. Fristen und Termine verschieben sich insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und nicht von uns verschuldeter Verzögerung von Lieferanten und sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen Zeitraum, während dem das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an einen Vertrag unzumutbar machen.

6.4. Wird die Leistungsausführung durch dem Kunden zurechenbare Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für den Fall, dass parallel zum Einbau des Gewerks andere Arbeiten durchgeführt werden, die mit uns nicht koordiniert worden sind, wir für dadurch bedingte Verzögerungen oder Störungen sowie daraus resultierende Schäden keine Haftung übernehmen.

6.5. Bei Schlechtwetter, ungünstigen Verhältnissen oder aus Gründen der Sicherheit behalten wir uns vor, die Arbeit am Dach vorübergehend auszusetzen.

6.6. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

7. Gefahrtragung:

Die Gefahr für von uns angelieferte und am Leistungsort angelieferte (gelagerte) oder montierte Materialien und Geräte, an denen vereinbarungsgemäß Eigentum übertragen werden soll, trägt der Kunde. Vom Kunden zu vertretende Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und jenen Gegenständen, an denen vereinbarungsgemäß kein Eigentum auf den Kunden übergehen soll, gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.

8. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung:

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

8.2. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat bzw. bei denen wir selbst Montagearbeiten bzw. an die wir selbst Lieferungen vorgenommen haben, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.

8.3. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30 % des Fakturenwertes. Der Kunde verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren zurücknehmen können.

8.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs um mehr als 2 Wochen sind wir berechtigt, nach Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir nach entsprechender Vorankündigung berechtigt, den Standort der Vorbehaltsware zu betreten. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastungen der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.

8.5. Der Kunde verpflichtet sich weiters, seinerseits gegen den nächsten Kunden einen Eigentumsvorbehalt auszubedingen und erwerben wir an den mit der Vorbehaltsware verbundenen Sachen ebenfalls Eigentum.

8.6. Der Kunde erklärt bereits jetzt seine Zustimmung, dass wir anlässlich Lieferung an bzw. Montage bei seinem Kunden (Wiederkäufer) diesen vom bestehenden Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unseres Kunden an uns informieren dürfen.

9. Annahmeverzug:

9.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 2 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden beim Spediteur gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 15 % des Rechnungsbetrages (exklusive USt) als vereinbart. Die Manipulationsgebühr und die Spesenpauschale nach Punkt 3.4 werden jedenfalls verrechnet.


9.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern bzw. fremd einlagern zu lassen, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages zusteht.

9.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

9.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens, vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.

9.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

10. Geistiges Eigentum:

10.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

10.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche dem Kunden von uns überlassene Unterlagen (gemäß Punkt 10.1) sind auf unser Verlangen ehest möglich zurückzustellen.

10.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

11. Gewährleistung:

11.1. Für Verbraucher gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

11.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

11.3. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

11.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.

11.5. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursache in Erhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

11.6. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mängelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

11.7. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u. Ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

11.8. Fugen aus Silikon oder Acryl sind aufgrund ihrer elastischen Eigenschaften als Wartungsfugen und nicht als Abdichtung anzusehen und unterliegen somit nicht der Gewährleistung. Für Folgeschäden aufgrund unterlassener Wartung übernehmen wir keine Haftung.

11.9. Für kundenseitig beigestelltes Material, Geräte oder ähnliches wird keine Gewährleistung übernommen.

11.10. Für allfällige Abweichungen von Farbtönen und Oberflächenbeschaffenheiten von Musterstücken und Abbildungen, auch innerhalb von Lieferungen sowie Farbtonveränderungen durch Umwelteinflüsse wird nicht gehaftet. Transportbedingter Bruch bis 2% der Liefermenge ist kein Mangel. Größere Bruchmengen sind unverzüglich zu reklamieren.

11.11. Sonderregelungen für unternehmerische Kunden: 

11.11.1. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen, der Fehler deutlich zu beschreiben und mit Beweismaterial (z. B. Lichtbilder) zu belegen.

11.11.2. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

11.11.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Übergabe an den Kunden. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

11.11.4. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

11.11.5. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.

11.11.6. Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen.

11.11.7. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschussware, Messe- und Vorführgeräte und B-Ware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.

12. Haftung:

12.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden.

12.2. Ebenso ist unsere Haftung bei Schäden ausgeschlossen, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte verursacht ist.

12.3. Von Kunden übergebene Informationen werden grundsätzlich nicht gesondert auf deren Richtigkeit überprüft, sondern vertrauen wir auf deren Richtigkeit. Für aus der Unrichtigkeit solcher Informationen resultierende Schäden haften wir demnach nicht und allfällige daraus resultierende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

12.4. Bei Ausbesserungen und Reparaturen an bestehenden Altdächern kann aufgrund des Dachzustandes trotzdem die Haltbarkeit auch der reparierten Teile eingeschränkt sein, weil Haltbarkeit und Stabilität durch die umgebende altersschwache Dachdeckung oder des Tragwerkes beeinflusst sind. Dafür kann unsererseits keine Haftung übernommen werden.

12.5. Provisorische Eindeckung mit Planen ist nicht regendicht und damit kein Gegenstand der Gewährleistung – Schäden daraus sind kein Reklamationsgrund.

12.6. Der Einsatz von bauseits geleisteter Mithilfe erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden, der auch für die Sicherheit dieser Hilfspersonen verantwortlich ist. Die Mitwirkung von minderjährigen und ungeeigneten Personen (Gebrechen, Alkoholisierung, ungeeignete Arbeitskleidung etc) ist ausdrücklich untersagt. Für Schäden durch den Einsatz solcher Hilfspersonen haften wir nicht.

12.7. Sonderregelung für unternehmerische Kunden:

12.7.1. Schadensersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen.

12.7.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.

13. Elektronischer Geschäftsverkehr:

13.1. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.

13.2. Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.

14. Datenschutz:

14.1. Wir verpflichten uns, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

14.2. Wir verarbeiten zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DS-GVO sind auf unserer homepage unter www.pammer-hohner.at zu finden.

15. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung:

15.1. Erfüllungsort ist an unserer Geschäftsanschrift.

15.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (z. B. IPRG, Rom I---VO etc) und des UN-Kaufrechts.

15.3. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für 4181 Oberneukirchen vereinbart.

15.4. Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

15.5. Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.

16. Eingeschränkte Anwendung dieser AGB bei Verbrauchern:

16.1. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher iSd §1 KSchG, so sind die folgenden Bestimmungen dieser AGB im Verhältnis zu diesem nicht anwendbar: Punkt 1.1 zweiter Satz, Punkt 2.4, Punkt 4.5, Punkte 15.3 und 15.4.

Diese AGB (Vs 5) sind gültig ab 01.07.2019

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